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    Garantie

    Sie die hier aufgeführten Garantie Reglungen mit dem aktuellen Schweizer Kartellrecht kompatibel? Das wurde kürzlich geändert.
    Besonders die Einschrängkung, bei einem "autorisieren" Händler kaufen zu müssen, erscheint mir fraglich.

    #2
    Hallo Michael

    Die selektive Vertriebspolitik verstösst nicht gegen das neue Kartellrecht. Ein Jurist würde das etwa folgendermassen formulieren:

    „Vertikalabreden sind zulässig, wenn sie - in der Ausdrucksweise der Bundesverfassung - keine volkswirtschaftlich oder sozial schädlichen Auswirkungen haben beziehungsweise - in der Sprache des Kartellgesetzes - durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt oder, wenn das Unternehmen marktbeherrschend ist, nicht missbräuchlich sind. Evident ist, dass im konkreten Fall sowohl negative als auch positive Faktoren eine Rolle spielen können; es ist deshalb darauf abzustellen, welche Elemente überwiegen.
    Der wirtschaftlichen Effizienz und damit dem volkswirtschaftlichen Nutzen dienen vertikale Beschränkungen durch die koordinierte Bereitstellung von Produkten und damit verbundener Dienstleistungen (wie Wartung, Beratung der Kunden, Serviceleistungen). Dadurch werden Kosten gespart. Auch können Vertikalabreden die Einführung eines neuen Produkts auf dem Markt begünstigen und dadurch das Angebot verbreitern und Investitionen erleichtern. Selektive Vertriebssysteme können ferner durch Setzung und Durchsetzung von Standards im Vertrieb und im Kundendienst nach getätigtem Kauf des Produkts durch die Verbraucher zu wirtschaftlicher Effizienzsteigerung beitragen. Unbestritten ist, dass es möglich sein muss, Händler vom Vertrieb auszuschliessen, die nicht Gewähr für eine befriedigende Geschäftsbeziehung nach anerkannten
    kaufmännischen Grundsätzen bieten“.

    Freundliche Grüsse

    PIEGA SA
    Kurt

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