Zum 1.1.22 trat ein Gesetz in Kraft, das grob beinhaltet, dass durch Updates die Funktionen eines digitalen Gerätes für einen gewissen Zeitraum aufrecht erhalten werden müssen.
Ein bekanntes Beispiel ist z. B. die Änderung bei VTuner (Internetradio) und die Auswirkungen bei Marantz/Denon (hier) Durch die Gesetzesänderung müsste durch Firmware-Update dafür gesorgt werden, dass die versprochenen "Leistungen" weiter funktionieren.
Das gilt allerdings nur für Geräte, die ab 1.1.22 gekauft wurden.
Schwammig formuliert ist zeitliche Vorgabe, wie lange diese Update-Pflicht besteht. Zurzeit sind 2 oder 5 Jahre im Gespräch. Außerdem gilt diese Regelung nur für "Digital-Geräte/Angebote". Das heißt, die ganze UKW-Problematik im deutschen Kabelnetz ist davon nicht betroffen.
Nähere Infos
Ein bekanntes Beispiel ist z. B. die Änderung bei VTuner (Internetradio) und die Auswirkungen bei Marantz/Denon (hier) Durch die Gesetzesänderung müsste durch Firmware-Update dafür gesorgt werden, dass die versprochenen "Leistungen" weiter funktionieren.
Das gilt allerdings nur für Geräte, die ab 1.1.22 gekauft wurden.
Schwammig formuliert ist zeitliche Vorgabe, wie lange diese Update-Pflicht besteht. Zurzeit sind 2 oder 5 Jahre im Gespräch. Außerdem gilt diese Regelung nur für "Digital-Geräte/Angebote". Das heißt, die ganze UKW-Problematik im deutschen Kabelnetz ist davon nicht betroffen.
Nähere Infos